Bitburger Modell
Die mit Abstand bedeutsamste Konversionsmaßnahme (Schließung und Umwandlung einer Militärliegenschaft) im Eifelkreis Bitburg-Prüm ist der ehemalige NATO-Flugplatz Bitburg. Es stellte für alle beteiligten Dienststellen eine große Herausforderung dar, das 484 ha große Gelände mit mehr als 400 Hochbauten einer neuen Nutzung zuzuführen.
Das besondere in Bitburg war, dass die Konversion von Anfang an unter dem Motto der „Kooperation“ stand.
So suchten die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin, der Zweckverband Flugplatz Bitburg als kommunaler Planungsträger und das Land Rheinland-Pfalz als Beratungs- und Förderinstanz neue Wege der Zusammenarbeit, um die gewaltige Aufgabe erfolgreich bewältigen zu können.
Bundesweiten Modellcharakter hat dabei der im Jahre 2004 zwischen dem Bund, dem Land und dem Zweckverband Flugplatz Bitburg abgeschlossene städtebauliche Vertrag.
Er stellt die rechtliche Grundlage für das sog. „Bitburger Konversionsmodell“ dar und regelt neben der Finanzierung der Erschließungskosten das kooperative Vorgehen der beteiligten Dienststellen. Im Laufe der Entwicklung wurden in den Jahren 2004, 2010, 2014, 2016, 2019 und 2020 sechs Nachträge zum städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, mit denen die Erweiterung des Projektes auf weitere Teilflächen der Liegenschaft ermöglicht wurde.
Kennzeichnend für das „Bitburger Modell“ sind im Kern folgende Punkte:
» | Der Zweckverband führt die städtebauliche Planung und Bauleitplanung nach abgestimmten Entwicklungszielen durch. | |
» | Bund, Land und kommunaler Zweckverband finanzieren die Erschließungskosten gemeinsam. | |
» | Der Bund (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben / BImA) vermarktet | |
» | Das Land unterstützt die Entwicklung durch fachbehördliche Beratung | |
» | Der Zweckverband baut und verbessert die Infrastruktur. |